Zuständig für den Personaleinsatz ist die Abteilung F.
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Landeskirchenamt
Abteilung P – Personal
In der Personalabteilung liegt die Zuständigkeit für Pfarrerinnen und Pfarrer, für Diakoninnen und Diakone, für Mitarbeitende im Landeskirchenamt, in der ZGast, im Rechnungsprüfungsamt sowie in den evangelischen Hochschulen. Von der Personalgewinnung über die Ausbildung und Entwicklung bis hin zum Personaleinsatz und Dienstrechtsvollzug werden die Mitarbeitenden begleitet. Zudem werden weitere Querschnittsaufgaben für alle Berufsgruppen wahrgenommen, wie zum Beispiel die Fort- und Weiterbildung und das Prüfungswesen.
Die Abteilung lädt jährlich zu einem runden Tisch der kirchlichen Berufsgruppen ein. Dabei werden berufsgruppenspezifische und berufsgruppenübergreifende Fragen besprochen. Der runde Tisch ist kein Beschlussorgan; vielmehr dient er der Gemeinschaft und dem Austausch.
Strategische Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung bilden:
Strategische Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung
Die Personalabteilung setzt einen Schwerpunkt auf die Gewinnung, die Ausbildung und den Einsatz von Mitarbeitenden in kirchlichen Berufsgruppen. Für die Berufsgruppe der Pfarrerinnen und Pfarrern führt sie die Liste der Anwärterinnen und Anwärter für das geistliche Amt. Sie engagiert sich bei der kirchlichen Studienbegleitung (KSB). Sie hält die Kontakte zu den theologischen Fakultäten. Sie verantwortet das erste und zweite Theologische Examen. Sie ist zuständig für die Ausbildung der Vikarinnen und Vikare im Predigerseminar und für die Fortbildung der Theologinnen und Theologen in den ersten Amtsjahren (FEA). Die Gewinnung von Abiturientinnen und Abiturienten für das Theologiestudium und später das Pfarramt geschieht unter dem Motto „Willkommen in der ELKB“. Für die Berufsgruppe der Diakoninnen und Diakonie, für Pfarrverwalterinnen, für die privatrechtlich-angestellten Mitarbeitenden auf theologisch-pädagogischen Stellen, für die Mitarbeitenden im Landeskirchenamt und des Rechnungsprüfungsamtes sowie für die Mitarbeitenden der kirchlichen Hochschulen engagieren sich viele Mitarbeitende in der Abteilung P.
Neu ist das Referat Strategische Personalentwicklung Berufsübergreifend. Neben der Berufsgruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Diakoninnen und Diakone werden nach und nach die weiteren kirchlichen und verwaltenden Berufsgruppen mit Beratung, Fortbildungen und begleitenden Maßnahmen unterstützt.
Ein Schwerpunkt in der Personalentwicklung ist auch das Thema „Salutogenese“: Dabei geht es um das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Kirche. Welche Strukturen machen krank? Was können die Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsumfeld tun, um gesund zu bleiben beziehungsweise wieder gesund zu werden? Berufsbegleitend bietet die ELKB „Atem holen“ an, Veranstaltungen zum Durchschnaufen und zur Erholung an Leib und Seele.
Die Personalabteilung trägt die Gesamtverantwortung für die Personalstrategie und -steuerung sowie für die Fragen der Stellenplanung und Stellenverwaltung. Das zuständige Referat entwickelt die Personalbedarfsplanung, koordiniert und erstellt die Personalkostenplanung und ist verantwortlich für den KHO-Stellenplan, der jährlich dem Haushaltsgesetz beigefügt ist und von der Landessynode verabschiedet wird. Dort wird auch die Landesstellenplanung einschließlich der Stellenverwaltung für den Dienst in Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken bestritten. Das Referat hat die Federführung für das Stellenbesetzungsverfahren von theologischen Stellen in den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken und damit für die monatliche Personalkommission. Diese Kommission beschließt, welche Pfarrerin beziehungsweise welcher Pfarrer welche Stelle bekommt. Sie beschließt unter anderem auch die Dreiervorschläge für Kirchenvorstände und Wahlgremien, die das Wahlrecht haben. Auch das Gesamtstellencontrolling wird in der Personalabteilung durchgeführt.
In der Personalabteilung werden die Personalangelegenheiten, also Personalvorgänge, operative Personalverwaltung und Personalcontrolling für Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrverwalterinnen und Pfarrverwalter, Diakoninnen und Diakone, privatrechtlichen Angestellten auf theologisch-pädagogischen Stellen, Mitarbeitende des Landeskirchenamts, der ZGast, des Rechnungsprüfungsamtes sowie der evangelischen Hochschulen, gemanagt.
In Folge der Föderalismusreform hat der Freistaat Bayern das „Neue Dienstrecht Bayern“ geschaffen, an dem sich die bayerische Landeskirche orientiert. Dementsprechend mussten und müssen Rechtsanpassungen vorgenommen werden, so zum Beispiel in den Bereichen Statusrecht, Dienstrecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht. Die überarbeiteten Vorschriften müssen zudem so aufbereitet werden, dass sie im Personalvollzug umgesetzt werden können. Dabei arbeiten das in Abteilung P angesiedelte Personalservicezentrum (PSZ) und die zentrale Gehaltsabrechnung in Ansbach (ZGAST) aufs Engste zusammen.
Die Personalabteilung verantwortet die Koordinierung und Ausgestaltung des Verhältnisses zum Freistaat Bayern in Hochschulangelegenheiten (Staatskirchenvertrag). Sie nimmt die Aufsicht über die Augustana-Hochschule Neuendettelsau, die Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für Evangelische Kirchenmusik in Bayreuth wahr.
Das Personalservicezentrum (PSZ) wurde zum 1. Juli 2011 errichtet. Damit wurde der Vollzug von Personalmaßnahmen und laufender Angelegenheiten der Personaladministration via SAP in einer Organisationseinheit gebündelt. Im PSZ erfolgt der Vollzug des Arbeits- und Tarifrechts, des Dienst- und Besoldungsrechts und des Versorgungsrechts in Personalangelegenheiten einschließlich der Verarbeitung in SAP.
Durch das PSZ wird gewährleistet, dass nur Personalmaßnahmen vollzogen werden, die rechtskonform, haushaltsverträglich (einschl. Folgelasten) und stellenplankonform sind. Darüber hinaus unterstützt das PSZ die Personalfachbereiche sowie Personalverantwortliche in unselbständigen Einrichtungen bei der Entscheidungsfindung und Problemlösung in Personalangelegenheiten.
Alle Informationen, Formulare und Links zum Beihilferecht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern finden Sie im kirchlichen Intranet. Erreichbar ist die Beihilfestelle am besten per E-Mail unter beihilfe@elkb.de, ggf. auch per Telefax (089-5595-8876). Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit diese Kommunikationswege!
01.01.2025
Andrea Seidel