Aufbau
Der organisatorische Aufbau
Basis der Kirche sind die 1.530 Kirchengemeinden in Bayern, die Zentren des evangelischen Lebens. Geleitet werden die Kirchengemeinden von einem Kirchenvorstand, der alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird.
Im Kirchenvorstand sind die Pfarrer und Pfarrerinnen der Gemeinde und eine große Zahl ehrenamtlicher engagierter Laien vertreten. Die einzelne Kirchengemeinde ist souverän, es bestehen jedoch vielfältige Kontakte der Kirchengemeinden untereinander, es gibt viele Formen der Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden.
Dekanatsbezirk vergleichbar mit einem Landkreis
Die Kirchengemeinden sind im regionalen Raum zusammengeschlossen und bilden einen Aufsichts- und Verwaltungsbezirk, den Dekanatsbezirk – vergleichbar mit einem Landkreis. Im Dekanatsbezirk arbeiten die ihm zugehörigen Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen und Dienste zusammen, der Dekanatsbezirk ist auch Aufsichts- und Verwaltungsbezirk der Landeskirche.
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An dessen Spitze steht ein Dekan, eine Dekanin oder ein Dekanekollegium, die gemeinsam mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss den Dekanatsbezirk leiten.
Die Dekanate sind wiederum in Kirchenkreise gefasst. Die Kirchenkreise besitzen jedoch keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. An der Spitze der sechs bayerischen Kirchenkreise, Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg, steht jeweils ein Oberkirchenrat oder eine Oberkirchenrätin, der/die die Kirche in der Region in der Öffentlichkeit vertritt, als „Regionalbischof“ beziehungsweise „Regionalbischöfin“. Ein Regionalbischof fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden, Einrichtungen und Diensten im Kirchenkreis.
Die dritte körperschaftliche Ebene ist die Landeskirche selbst. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist bischöflich und synodal verfasst, das heißt, der Leitende Geistliche ist eine Bischöfin oder ein Bischof, das gesetzgebende Organ ist die Landessynode. Daneben gibt es weitere kirchenleitende Gremien: den Landessynodalausschuss und den Landeskirchenrat.
Selbständige kirchliche Körperschaften
Nach der Kirchenverfassung haben die Kirchengemeinden, die Dekanatsbezirke und die Landeskirche jeweils für die ihnen zugewiesenen Aufgaben das Recht der Selbstverwaltung, sie sind selbständige kirchliche Körperschaften.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist damit körperschaftlich dreistufig aufgebaut: die Kirchengemeinde und Gesamtkirchengemeinden, die Dekanatsbezirke, die Landeskirche. Im Gegensatz dazu kennt der Freistaat Bayern einen vierstufigen Aufbau: Politische Gemeinden, Landkreise und zusätzlich auch die Regierungsbezirke sind hier selbständig.
19.02.2024
Andrea Seidel
Literaturtipp
Hans-Peter Hübner
Evangelisches Kirchenrecht in Bayern
25 Jahre nach der Erstausgabe erscheint die vollständig überarbeitete Neuausgabe des Standardwerkes zum Evangelischen Kirchenrecht in Bayern. Es stellt nicht nur die allgemeinen Grundsätze des Rechts in der Kirche heraus, sondern analysiert auch die Probleme diverser Einzelregelungen. Ein unverzichtbares Kompendium für Studierende, Pfarrerinnen und Pfarrer, Mitarbeitende in der kirchlichen Verwaltung sowie Mitglieder von kirchlichen Leitungsorganen.