Im kirchlichen Arbeitsrechtssystem werden Konflikte partnerschaftlich gelöst - der sogenannte Dritte Weg.
Bild: pixabay/Adam Radosavljevic
Kirchliches Arbeitsrecht
Der sogenannte Dritte Weg
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen kann die bayerische Landeskirche die Gestaltung der Dienstverhältnisse von Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie selbst regeln. Der kirchliche Dienst versteht sich dabei als „Dienstgemeinschaft“, wonach alle Christinnen und Christen, also sowohl Arbeitgeberin und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, gemeinsam und gleichermaßen verantwortlich sind.
Auch das kirchliche Arbeitsrecht ist von diesem Leitbild der Dienstgemeinschaft geprägt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber suchen gemeinsam den Ausgleich ihrer unterschiedlichen Interessen. So verpflichten sich zum Beispiel alle Beteiligten, Konflikte partnerschaftlich zu lösen. Streik oder Aussperrung können deshalb keine Antwort oder Lösung sein. Dieses kirchenspezifische Arbeitsrechtssystem wird auch als „Dritter Weg“ bezeichnet.
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Sprechen Sie evangelisch? Ein evangelisch-bayerisches Glossar
Wofür ist eigentlich der Landeskirchenrat zuständig? Wie feiern Evangelische den Reformationstag? Und was ist der Unterschied zwischen einer Diakonisse und einer Diakonin? Unser Glossar gibt Auskunft zu den wichtigsten evangelisch-bayerischen Begriffen.
Bestellinformation:
Zu beziehen über: pressestelle@elkb.de
Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den verschiedenen Dienstellen von Kirche und Diakonie werden von einzelnen Mitarbeitervertretungen wahrgenommen. Sie werden regelmäßig für vier Jahre gewählt. Ihre Aufgaben und Funktionen entsprechen weitgehend denen von Betriebs- und Personalräten. Für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihrer Diakonie wird zudem jeweils ein Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Gesamtausschuss Kirche) und ein Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Bayern (Gesamtausschuss Diakonie) gebildet.
Der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e.V. (vkm) ist Gewerkschaft im Sinne des Dritten Weges und damit Tarifpartner auf Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern. Mitglied mit können alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie werden.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen für die Beschäftigungsverhältnisse werden durch die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) beschlossen und nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen herbeigeführt.
05.02.2024
ELKB