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Organisation steht im Mittelpunkt der Aufgaben von Abteilung A

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Landeskirchenamt

Abteilung S – Strategische Planung und Steuerung/Zentrale Dienstleistungen

Strategische Steuerung und Planung, Gremienmanagement, Mitarbeitervertretungsrecht sowie Innere Dienste im Landeskirchenamt sind hier gebündelt.

Die Aufgaben der Abteilung S sind mit den Stichworten „Strategische Planung und Steuerung“ sowie "zentrale Dienstleistungen" beschrieben. Hier werden Querschnittsaufgaben für die kirchenleitenden Organe und die zentrale Verwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wahrgenommen.

Die Abteilungsleitung ist zugleich Leiterin des Landeskirchenamtes. Im Gremienmanagement sind das Synodalbüro und die Geschäftsführung des Landeskirchenrates organisatorisch mit Abteilung S verknüpft. Hier ressortiert auch die Zuständigkeit für das kirchliche Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht sowie die Kirchengerichte.

Strategische Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung S bilden:

Die Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung

Zum Referat Innere Dienste gehören die zentralen Dienste - vom Betrieb der Cafeteria über Pfortendienst, Fahrbereitschaft bis zu den Registraturen. Aktuell ist hier „Aufräumen“ angesagt, denn der Neubau des Landeskirchlichen Archivs ermöglicht es, einen großen Teil von Akten zu archivieren – oder auch auszusondern. Zugleich werden hier die Fragen der Geschäftsverteilung und der Verbesserung von Arbeitsabläufen (Stichwort: Geschäftsprozessmanagement) bearbeitet. In einigen Jahren wollen wir im Landeskirchenamt auf die elektronische Aktenführung umsteigen – dazu müssen die Prozesse schon jetzt möglichst präzise aufgesetzt werden. Daneben werden Service- und Rahmenverträge auf den Prüfstand gestellt, damit wir leistungsfähig und wirtschaftlich agieren können. Seit kurzem hat das Landeskirchenamt außerdem ein Umweltmanagementsystem eingeführt und ist „EMAS-zertifiziert“.

Der Erweiterungsbau in der Katharina-von-Bora-Straße ermöglicht es, landeskirchliche Dienststellen, die bislang an verschiedenen Standorten untergebracht waren, in einem zentralen Gebäudeensemble zusammen zu führen. Damit sind deutliche Vereinfachungen bei der Bewirtschaftung der Liegenschaft und im Betrieb verbunden. Zugleich müssen die Belegungsplanung erneuert und bauliche Verbesserungen auch in den Bestandgebäuden in Angriff genommen werden. Das Bauvorhaben erreicht den höchsten Nachhaltigkeitsstandard „Gold“ der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen. Es hat daneben einen besonderen gestalterischen Anspruch, der auch durch verbindende künstlerisch gestaltete gläserne Tor-Elemente zum Ausdruck kommt.

Durch das Referat Arbeitsrecht werden die landeskirchlichen Dienststellen in allen arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragestellungen beraten. Zugleich wird hier die Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen Kommission wahrgenommen, die über die Arbeitsbedingungen für die etwa 80.000 Beschäftigten bei Kirche und Diakonie entscheidet. Die bayerische Landeskirche ist dabei, einen Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen zu installieren. In Gesprächen mit der Gewerkschaft ver.di werden Eckpunkte gewerkschaftlichen Engagements in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen benannt. Eine aktive Weiterentwicklung des „Dritten Weges“ und attraktive Arbeitsbedingungen für die kirchlichen Beschäftigten sind Ziele dieser Initiativen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Thema – das Landeskirchenamt gehörte zu den ersten kirchlichen Verwaltungsbehörden, die nach dem Hertie-Audit „Beruf und Familie“ zertifiziert wurden. Im Rahmen der Re-Auditierung liegt der Fokus nicht mehr allein auf der Situation von Familien mit kleineren Kindern; auch die Herausforderungen bei der Pflege von Angehörigen werden in den Blick genommen.

Die Aufgabenfülle des Landeskirchenamtes (LKA) ist über die Jahre sukzessive angewachsen. In Zukunft werden weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Den sinkenden Kirchensteuereinnahmen und den abnehmenden Mitgliederzahlen muss auch das LKA Rechnung tragen. So sollen im neuen Zielbild Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen gebündelt werden. Mit der neuen Struktur ergeben sich unter anderem folgende Vorteile: Inhalte werden zusammengeführt, Prozesse gestrafft, vereinheitlicht und klar und transparent beschrieben, Verantwortliche, Entscheidungsträger und Ansprechpartner eindeutig benannt, Vertreterregelungen erleichtert, Abteilungsgrenzen durchbrochen und nicht zuletzt Entwicklungsperspektiven geschaffen werden. Um das zukünftige Zielbild zu erreichen, werden mehrere Teilschritte erforderlich sein. Die ersten Maßnahmen wurden bereits in 2024 umgesetzt, bis das gesamte Zielbild erreicht ist, wird es weitere Jahre dauern.

01.01.2025
Andrea Seidel

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Ansprechpartnerin für Abteilungsleitung S

Oberkirchenrätin Marion Böttcher

Oberkirchenrätin Marion Böttcher

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