Die bayerische Landeskirche hat eine unabhängige Gerichtsbarkeit eingesetzt, die über die Einhaltung des kirchlichen Rechts wacht.
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Rechtsschutz
Kirchliche Gerichtsbarkeit
Der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern steht aufgrund Art. 140 des Grundgesetzes und Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichverfassung das Recht zu, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu verwalten. Sie nimmt dieses in Anspruch und setzt eigenständiges innerkirchliches Recht. Zugleich achtet sie auf die Wahrung rechtsstaatlicher Standards, wozu die Sicherstellung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit gehört, die über die Einhaltung dieses kirchlichen Rechts wacht. Alle kirchlichen Gerichte sind mit ehrenamtlichen Richtern und Richterinnen besetzt. Die Vorsitzenden sind im Hauptberuf regelmäßig Richter im Staatsdienst.
Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Das kirchliche Verwaltungsgericht ist entsprechend den staatlichen Verwaltungsgerichten zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus dem von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gesetzten kirchlichen Recht ergeben; zu nennen sind hier exemplarisch das Dienstrecht der Pfarrer und Pfarrerinnen, der Diakone und Diakoninnen sowie der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen, aber auch das Recht der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke.
Kontakt Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- Geschäftsstelle –
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Telefon: 089 – 5595 – 378
Telefax: 089 – 5595 - 8826
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Disziplinarkammer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Die kirchliche Disziplinarkammer ist vergleichbar staatlichen Disziplinargerichten zuständig für die gerichtliche Entscheidung über Disziplinarangelegenheiten der Pfarrer und Pfarrerinnen, der Diakone und Diakoninnen sowie der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen.
Kontakt Disziplinarkammer
Disziplinarkammer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- Geschäftsstelle –
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Telefon: 089 – 5595 – 378
Telefax: 089 – 5595 - 8826
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Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
Das Kirchengericht ist zuständig für alle Streitfälle, die sich aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz (der kirchlichen Entsprechung zum staatlichen Betriebsverfassungsgesetz) ergeben.
Kontakt Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
Kirchengericht für Mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
- Geschäftsstelle –
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Telefon: 089 – 5595 – 378
Telefax: 089 – 5595 - 8826
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Schlichtungsstelle für kirchliche Mitarbeiter
Die Schlichtungsstelle für kirchliche Mitarbeiter ist kein Gericht im eigentlichen Sinne. Sie kann unabhängig vom Rechtsweg zu den auch für kirchliche Mitarbeitende in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen zuständigen staatlichen Arbeitsgerichten angerufen werden und versucht eine gütliche Beilegung zwischen den Streitparteien.
Schlichtungsstelle für kirchliche Mitarbeiter
Schlichtungsstelle für kirchliche Mitarbeiter
- Geschäftsstelle –
Katharina-von-Bora-Straße 7-13
80333 München
Telefon: 089 – 5595 – 378
Telefax: 089 – 5595 - 8826
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16.02.2024
ELKB