Mit Weitblick und unter dem Kreuz versammelt – so arbeiten die vier Leitungsorgane der ELKB zusammen.
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Kirchenleitung
Leiten in geistlicher Verantwortung
Ein Grundsatz jeder lutherischen Kirche ist die Freiheit und Mündigkeit eines Christenmenschen. Entsprechend fördert die Landeskirche alle ihre Mitglieder darin, Mitverantwortung für den Weg der Kirche zu übernehmen. Möglichst viele sollen ihre Erfahrungen und Überzeugungen einbringen und sich am Diskurs darüber beteiligen, welche Wege die Kirche künftig beschreiten soll. Das Leitungsmodell der Landeskirche dient dazu, dass viele Menschen an der Erneuerung der Kirche teilhaben, dass Einheit und Selbstbestimmung gefördert werden.
„Leitung in der Landeskirche muß danach gesehen werden als ein brüderliches Zusammenarbeiten verschiedener, in ihren verschiedenen Funktionen voneinander abgegrenzter Organe, deren keines den anderen vor- oder nachgeordnet sein und deren keines in das Aufgabengebiet eines anderen hineinzuregieren haben soll.“
Aus den Verhandlungen der Landessynode der ELKB vom Oktober 1970 (Bd. 44, S. 161)
Daher gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auch landesweit kein übergeordnetes Organ, das mit Richtlinienkompetenz oder Koordinierungskompetenz für die gesamte Kirche ausgestattet wäre. Nach der Kirchenverfassung Artikel 40 geschieht Leitung auf landeskirchlicher Ebene in „arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung“ von Landessynode, Landessynodalausschuss, Landesbischof und Landeskirchenrat.
Alle vier Organe wirken gleichberechtigt in der Leitung zusammen, jedes Organ nimmt den ihm zugewiesenen Funktionskreis und den jeweiligen Aufgabenkanon wahr. In den Bereichen, in denen die Vertreterinnen und Vertreter gemeinsam an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, müssen sie sich unter- und miteinander einigen.
Zwischen Landessynode und Landessynodalausschuss als den synodalen kirchenleitenden Organen einerseits und dem konsistorialen (Landeskirchenrat) und episkopalen (Landesbischof) Organ in der Kirchenleitung andererseits besteht eine strikte Trennung. Der Landesbischof und die Mitglieder des Landeskirchenrates sowie die Pfarrer und Kirchenbeamten des Landeskirchenamtes können nicht der Landessynode und dem Landessynodalausschuss angehören. Gerade dieses Prinzip des „Gegenübers“, dieses miteinander um Entscheidungen ringen aus unterschiedlichen Positionen, Strukturen und Blickwinkeln heraus, formt eine funktionale Dienstgemeinschaft.
Alle Leitungspersonen in der Kirche sind an Schrift und Bekenntnis und an die kirchlichen Regeln gebunden. Es geht darum, sich gemeinsam von Gott leiten zu lassen: die Lage bedenken, den Auftrag in den Blick nehmen und gemeinsam beraten, was die jeweils Handelnden an ihrem Ort tun können; in alledem auf den Ruf Gottes hören und ihn um sein Weggeleit bitten.
12.02.2024
Andrea Seidel
Literaturtipp
Hans-Peter Hübner
Evangelisches Kirchenrecht in Bayern
25 Jahre nach der Erstausgabe erscheint die vollständig überarbeitete Neuausgabe des Standardwerkes zum Evangelischen Kirchenrecht in Bayern. Es stellt nicht nur die allgemeinen Grundsätze des Rechts in der Kirche heraus, sondern analysiert auch die Probleme diverser Einzelregelungen. Ein unverzichtbares Kompendium für Studierende, Pfarrerinnen und Pfarrer, Mitarbeitende in der kirchlichen Verwaltung sowie Mitglieder von kirchlichen Leitungsorganen.