Die Finanzabteilung plant und vollzieht den kirchlichen Haushalt.
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Landeskirchenamt
Abteilung B – Finanzen
Um den langfristigen finanziellen Herausforderungen besser gerecht werden zu können, hat unser Rechnungswesen von der Kameralistik auf das kaufmännische Rechnungswesen („Doppik“) umgestellt. Seit 2011 erstellen wir neben dem Haushalt auch eine an das Handelsgesetzbuch (HGB) angelehnte Aufwands- und Ertragsrechnung und eine Bilanz. Wir sind bestrebt, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeskirche möglichst transparent darzustellen. Deshalb vereinheitlichen wir die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften und führen Controlling-Instrumente ein.
Die großen wirtschaftlichen Herausforderungen sind die ausreichende Finanzierung der Gemeinden, die Sicherung der Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeitenden und die Pflege des kirchlichen Immobilienbestands (vor allem der Kirchgebäude).
Für die Umsetzung unserer Aufgaben und im Sinne eines modernen internen Steuerungssystems haben wir uns wie folgt organisiert:
Die Referate im Überblick
Hauptaufgaben des Referats B 1 sind die jährliche Erstellung der Haushaltsplanung (Budgetierung von Personalkosten, Sachkosten und Investitionen), die Analyse der Plan- und Ist-Kosten sowie Reporting und der Aufbau einer transparenten Kostenarten-/Kostenstellenrechnung mittels eines integrierten finanzwirtschaftlichen System für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Mittelfristige Ziele sind die Verfeinerung der Controlling-Instrumente und -Methodiken ebenso wie die Entwicklung einer mittelfristigen strategischen Planung, um den verschiedenen Entscheidungsorganen transparente Informationen zur Steuerung und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen.
Das Referat B 2 hat folgende Kernaufgaben: die laufende Buchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse und die Steuerung der Liquidität. Das Rechnungswesen beinhaltet die vollständige buchhalterische Darstellung aller Sachverhalte der Allgemeinen Kirchenkasse der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern inklusive deren Einrichtungen. Mit Wirkung zum 01. Januar 2011 wurde die kameralistische Buchhaltung durch die kirchliche Doppik abgelöst. Grundlage der Buchhaltung sind das HGB und kirchliche Sondervorschriften sowie vereinzelt steuerliche Regelungen. Ziel ist es, die Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach dem HGB weiter auszubauen, um somit den Erfordernissen einer transparenten und vergleichbaren Finanzbuchhaltung zu entsprechen. Die wesentlichen Bestandteile der Jahresabschlüsse sind die Bilanz, Ergebnisrechnung, der Anhang sowie die Kapitalfluss-, Investitions- und Finanzierungsrechnung. Die Steuerung der Liquidität gehört zu den weiteren Referatsaufgaben. Grundlage hierfür ist die permanente kurzfristige Finanzplanung als Prognose über die zukünftige Liquidität. Somit werden die finanzielle Stabilität und die ständige Zahlungsbereitschaft gesichert.
Das Referat B 3 ist für die landeskirchliche Vermögensverwaltung und die in der Finanzabteilung auftretenden Rechtsfragen zuständig. In der Vermögensverwaltung werden Wertpapiere und Immobilien hauptsächlich zur Finanzierung der landeskirchlichen Pensionsverpflichtungen angelegt. Die landeskirchlichen Anlagerichtlinien geben hierzu einen bestimmten Risikorahmen für die Wertpapieranlage („Value at Risk“) vor. Die Vermögensanlage muss außerdem mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar sein. Die Landeskirche hat sich deshalb bestimmte ökologische, soziale und ethische Kriterien gegeben, die bei der Vermögensanlage gewährleistet sein müssen („Nachhaltigkeit“).
Neben den landeskirchlichen Immobilien werden in dem Referat auch die Immobilien der Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung gesteuert. Das bis in die Spätantike zurückreichende Pfründesystem sicherte seit Jahrhunderten den Unterhalt der Geistlichen. Bis heute dienen die aus dem Pfründestiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge ausschließlich der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Nachdem die im Laufe der Jahr(hundert)e auf über 1.800 örtlich angewachsenen Pfründestiftungen, bereits seit dem Jahre 1935 durch die Gründung des Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftungsverbandes von einem einzigen gesetzlichen Vertreter repräsentiert waren, wurden diese nun 2018 im Zuge einer umfassenden Verwaltungsreform zu einer einzigen Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung zusammengefasst – der Evangelisch-Lutherischen Pfründestiftung in Bayern.
Das Referat analysiert globale ökologische und soziale Herausforderungen und setzt die Erkenntnisse für die kirchliche Geldanlage um. Das Referat arbeitet dabei eng mit Nachhaltigkeitsspezialisten im kirchlichen und nicht-kirchlichen Bereich zusammen. Seit 2002 wurden nachhaltige und ethische Kriterien für die Geldanlage erschlossen und systematisch umgesetzt. So wird gewährleistet, dass die Vermögensanlage mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar ist und unsere eigenen Wertevorstellungen besser aufgegriffen werden als durch konventionelle Investment-Strategien. Wir sind auch überzeugt, dass nachhaltiges Investment dazu beiträgt, langfristige Risiken in der Vermögensanlage zu vermindern.
Das Referat erarbeitet die Unternehmensdialoge („Engagement“), die die bayerische Landeskirche mit Unternehmen und Banken führt. Dabei vernetzen wir uns insbesondere mit anderen kirchlichen Investoren sowie mit Instituten und Fachleuten, die zu sozialen und ökologischen Themen eine besonders hohe Expertise aufweisen.
Das Referat ist innerhalb der Finanzabteilung der zentrale Ansprechpartner für Stiftungen; es arbeitet eng mit der kirchlichen Stiftungsaufsicht und dem Kompetenzzentrum Fundraising zusammen.
05.02.2024
ELKB