1799 bis 1910 1911 bis 1945 1947 bis 2023

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1947
Logo der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)

1947: Beitritt zur VELKD

Die ELKB tritt dem Bündnis von lutherischen Landeskirchen in Deutschland bei – Leitender Bischof der VELKD war unter anderem der bayerische Landesbischof Hans Meiser.
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Am 8. Juli 1948 wurde in der Stadt Eisenach in Thüringen die „Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche“ (VELKD) in Deutschland gegründet: ein Zusammenschluss der lutherischen Landeskirchen in Deutschland und die Nachfolgeorganisation des Rats der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist eine der acht Mitgliedskirchen. Die Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschloss den Beitritt als Gliedkirche zur VELKD schon im Herbst 1947. Leitender Bischof der VELKD war unter anderem Hans Meiser, bayerischer Landesbischof, trieb die Gründung der VELKD maßgeblich voran und war zeitweise ihr Leitender Bischof.  Auch gegenwärtig ist der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Johannes Friedrich zugleich Leitender Bischof der VELKD

1948
Logo der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD)

1948: Beitritt zur EKD

Die ELKB tritt der Gemeinschaft selbstständiger evangelischer Landeskirchen, der EKD bei – die ELKB ist damit von Beginn an eine der heute insgesamt 22 Mitgliedskirchen.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als eine Gemeinschaft von mehreren selbständigen evangelischen Landeskirchen gegründet. Die „Kirchenversammlung“ von Treysa in Hessen (27.-31. August 1945), an der u.a. auch der damalige bayerische Landesbischof Hans Meiser teilnahm, verabschiedete eine „Vorläufige Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Wichtig waren die Festlegung eines neuen Namens, der die Kirche selbst nicht mehr als „deutsch“ bezeichnete (im Gegensatz zur „Deutschen Evangelischen Kirche“ bis 1945) und die Einsetzung eines Rates, der u.a. eine endgültige Ordnung der EKD vorbereiten sollte. Zur endgültigen Gründung kam es im Juli 1948 auf der Eisenacher Kirchenversammlung. Dies war die Basis für den Neuaufbau der evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche Deutschland steht für die „besondere Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland“, in der die eine Landeskirche die andere bei Bedarf unterstützt. Eine der heute insgesamt 22 Mitgliedskirchen ist von Anfang an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB).

1948
Fotographie einer Umtauschstelle mit Reichsmark-Bündeln auf den Schreibtischen

1948: Währungsreform

Die Reichsmark wird gegen die Deutsche Mark eingetauscht: Deutschland hat eine neue Währung und erhofft den Aufbau einer funktionsfähigen, stabilen Marktwirtschaft.
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Am 21. Juni 1948 wurde in Westdeutschland eine neue Währung eingeführt: die Deutsche Mark (DM). Die Deutsche Mark löste die vorherige Währung, die Reichsmark, ab. Das beflügelte auch die Bayerische Gemeindebank, den Verband bayerischer Sparkassen. Nach der Währungsreform war sie verstärkt als Finanzpartner der Sparkassen und Kommunen gefordert. Die Regierung erhoffte sich parallel zur Währungsreform den Aufbau einer funktionsfähigen, stabilen Marktwirtschaft.

1949
Präambel des Grundgesetzes für die Budnesrepublik Deutschland

1949: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Deutschland bekommt eine neue Grundordnung, am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am 24. Mai trat es in Kraft: die „Bundesrepublik Deutschland“ war geboren.
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Am 1. September 1948 arbeitete der Parlamentarische Rat unter seinem Präsidenten Konrad Adenauer das „Grundgesetz“ für Deutschland aus. Das Grundgesetz war die rechtliche und politische Grundordnung für die neue „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen. Aufgrund der schrecklichen Erfahrungen im Nationalsozialismus kam den im Grundgesetz verankerten Grundrechten besonders viel Bedeutung zu. So stand die Menschenwürde an erster Stelle, aber auch die Meinungsfreiheit oder die freie Wahl von Glauben oder Beruf waren wichtige Eckpfeiler. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am 24. Mai 1949 trat es in Kraft: die „Bundesrepublik Deutschland“ war geboren.

1949
Wilhelm Pieck (links) und Otto Grotewohl (rechts) bei Gründung der Demokratischen Republik Deutschlands

1949: Gründung der DDR

Die Sowjetunion gründet in dem von ihr besetzten östlichen Teil in Deutschland die Deutsche Demokratische Republik (DDR) – deren Ziel ist der Aufbau des Sozialismus.
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Frankreich, Großbritannien, die USA und die Sowjetunion waren als Siegermächte aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen. Sie teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Frankreich, England und die USA besetzten dabei ihre Zonen im westlichen und südlichen Teil Deutschlands, die Sowjetunion besetzte den östlichen Teil. Auf dem Gebiet der „Sowjetischen Besatzungszone“ gründeten Politiker unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) auf Betreiben der Sowjetunion am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik, nachdem zuvor im Westen die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden war. Die DDR verstand sich als der „erste sozialistische Staat der Arbeiter und Bauern“ auf deutschem Boden; der Aufbau des Sozialismus war sein erklärtes Ziel.

1949
Fotografie des Wahrscheins zur Bundestagswahl 1949

1949: Wahl zum ersten Bundestag

Der erste Bundestag in der BRD wird gewählt - Die CDU ging als Siegerin hervor und stellte mit dem Parteivorsitzenden Konrad Adenauer den ersten Bundeskanzler der BRD.
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Am 23. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden. Damit war West-Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg politisch neu organisiert. Basis für diese Organisation war das Grundgesetz, das einen parlamentarisch-demokratischen Bundesstaat mit einem Zweikammer-Parlament (Bundesrat und Bundestag) konstituierte. Am 14. August 1949 wurde der erste Bundestag gewählt. Nach dem Grundgesetz sind seine Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die CDU ging als Siegerin aus der Wahl hervor und stellte mit ihrem Parteivorsitzenden Konrad Adenauer den ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.

1949
KonradAdenauer auf dem Boden vor Bücherschrank sitzend und lesend

1949: Konrad Adenauer

Konrad Adenauer wird zum ersten Bundeskanzler gewählt und setzt das System der Sozialen Marktwirtschaft durch – gegen den Widerstand auch innerhalb der eigenen Partei.
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Am 15. September 1949 wurde Konrad Adenauer (1876-1967) zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Der rheinische Katholik – er war in Köln geboren - prägte als Bundeskanzler und CDU-Chef maßgeblich die politische Ausrichtung der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit. Er setzte dabei auf eine Westbindung, verbunden mit der Europäischen Einigung und mit der Eingliederung in das westliche Verteidigungsbündnis, die NATO. Gegen Widerstand auch innerhalb der eigenen Partei setzte er das System der Sozialen Marktwirtschaft durch.

1955
Fotographie der Vertragsunterzeichnung in Warschau mit dem stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden der DDR, Otto Grotewohl im Vordergund.

1955: Warschauer Pakt

Staaten des Ostblocks schließen sich zu einem Militärbündnis, dem „Warschauer Pakt“ zusammen – es richtete sich vor allem gegen die NATO und bestand bis 1. Juli 1991.
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Der Warschauer Pakt war ein Militärbündnis, das acht Staaten des Ostblocks im Jahr 1955 schlossen: Albanien, die UdSSR, Bulgarien, die DDR, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei und Ungarn. Sie verständigten sich darauf, weitgehend auf eigene, nach außen (also andere Länder betreffende) gerichtete politische Entscheidungen zu verzichten und sich gegenseitig im Ernstfall zu unterstützen. Sie unterzeichneten den Warschauer Pakt am 14. Mai 1955. Das vor allem gegen die NATO gerichtete Bündnis bestand bis zum 1. Juli 1991.

1955
Fotografie von Hermann Dietzfelbinger

1955: Hermann Dietzfelbinger

Landesbischof Hermann Dietzfelbinger steht den bayerischen Theologinnen bei ihrem Kampf um Gleichberechtigung in der Kirche im Weg – er lehnt die Frauenordination ab.
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Hermann Dietzfelbinger (1908-1984) wurde im Jahr 1955 zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Aus theologischen Gründen lehnte er die Einführung der Frauenordination ab. Dies wäre, so glaubte er, ein „Schritt in die falsche Richtung“, der auch den ökumenischen Dialog mit anderen Kirchen, die sich Derartiges zu jener Zeit überhaupt nicht vorstellen konnten, behindern würde.

1958

1958: Frauen in der Synode zugelassen

Erstmals sind bayerische Theologinnen in der Synode zugelassen - und kommen so einen wichtigen Schritt in ihrem Kampf um Gleichberechtigung im kirchlichen Leben voran
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Ab dem Jahr 1958 konnten Frauen als Vertreterinnen des Kirchenvolks in die Synode gewählt werden. Dies war ein wichtiger Schritt innerhalb des seit Jahren währenden Kampfes der bayerischen Theologinnen, um volle Gleichberechtigung im kirchlichen Leben.

1961
Mauerbau, Aufstellen von Betonblöcken mit einem Kran hinter Stacheldraht

1961: Errichtung der Berliner Mauer

Die DDR-Regierung lässt 1961 eine Mauer um den östlichen Teil Berlins bauen, um ihn vom Westen abzuschirmen – die „Berliner Mauer“ existiert bis zum 9. November 1989.
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Nachdem auf Betreiben der Sowjets im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet worden war, wollten diese ihren Machtbereich noch mehr von westlichen Ländern abschirmen. Doch viele Menschen in der DDR fühlten sich unter der kommunistischen Regierung nicht wohl und flüchteten in den Westen. Dies war in diesen Jahren nur noch über das geteilte Berlin möglich, das formell-besatzungsrechtlich zu keinem der beiden deutschen Staaten gehörte, weshalb in den 1950er Jahren dort die Sektorengrenzen noch nicht so komplett abgeriegelt waren wie zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Da ließ die DDR-Regierung am 13. August 1961 eine Mauer um die Westsektoren Berlins bauen. Diese Mauer trennte nun Ost- und Westberlin bis zum 9. November 1989. Der Versuch, sie zu überwinden, um vom Osten in den Westen zu flüchten, war lebensgefährlich – in den 28 Jahren der Berliner Mauer gab es rund 200 Todesopfer.

1967
Hermann von Loewenich, Mitbegründer des AEE

1967: Gründung des AEE

Drei Pfarrer gründen den „Arbeitskreis evangelische Erneuerung“ (AEE): unter anderem für eine offene Meinungsbildung und demokratische Mitverantwortung in der Kirche
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Die Nürnberger Pfarrer Hermann von Loewenich, Kurt Hofmann und Werner Schanz gründeten am 20. November 1967 die „Aktionsgemeinschaft für evangelische Erneuerung“ (AEE). Die Gemeinschaft setzte sich für offene Meinungsbildung und demokratische Mitverantwortung in der Kirche ein, wandte sich gegen das „Festhalten am Alten“ durch die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und unterstützte die bayerischen Theologinnen in ihrem  Kampf um Gleichberechtigung der Frauen in der Kirche. Am 4. Dezember 1967 benannte sich die Gruppe in „Arbeitskreis evangelische Erneuerung“ (AEE) um. Im März 1968 berief der Vorstand zur eigentlich konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises ein, anlässlich derer bereits 180 Personen ihren Beitritt erklärten. 2008 beging der AEE sein vierzigjähriges Bestehen.

1969

1969: Erlanger Fakultätsgutachten

Das Erlanger Fakultätsgutachten erklärt die Frauenordination zumindest aus theologischer Sicht für zulässig – praktisch wird die Erkenntnis aber noch nicht umgesetzt.
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Im Jahr 1969 konnten die bayerischen Theologinnen einen kleinen Fortschritt im Kampf um ihren Platz in der Kirche verzeichnen: Nach dem „Erlanger Fakultätsgutachten“ war die Frauenordination aus theologischer Hinsicht zulässig. Praktisch wurde diese Erkenntnis aber noch nicht umgesetzt. Gegner befürchteten noch immer eine „Überforderung der Frau“ und einen „Rückschritt für die Ökumene“.

1969

1969: Frühjahrssynode in Bayreuth: erstmals Flugblätter der KRIBS

Bei der Bayreuther Frühjahrssynode verteilen die Mitglieder der Organisation „Kritische Begleitung der Synode“ (KRIBS) Flugblätter für die Rechte der Frau in der Kirche.
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Die „Kritische Begleitung der Synode“ (KRIBS) war ein Zweig des „Arbeitskreises Evangelische Erneuerung“. Bei der Frühjahrssynode im Jahr 1969 in Bayreuth demonstrierten ihre Mitglieder für die Frauenordination und verteilten Flugblätter an die Synodalen zum Thema „Demokratisierung der Kirche“. Synodalpräsident Karl Burkhardt lud daraufhin zu einer Aussprache zwischen der kirchlichen Reformbewegung und der Landessynode ins Bayreuther Gemeindehaus ein.

1972

1972: Änderung der Kirchenverfassung

Die neue Kirchenverfassung wurde in der Synodalperiode 1966/72 in einem mehrjährigen Prozess auf breiter Grundlage erarbeitet.
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Am 1. Januar 1972 trat die Kirchenverfassung vom 10. September 1971 in Kraft, die neue Akzente vor allem in den Abschnitten über die Kirchengliedschaft, das Amt des Pfarrers im Verhältnis zu den anderen kirchlichen Mitarbeitern, den Dekanatsbezirk als eigenständige "mittlere Ebene", die besonderen Arbeitsbereiche und Arbeitsformen und in der Beschreibung des Amtes des Landesbischofs setzte, im Übrigen aber eine behutsame Fortentwicklung der Verfassung von 1920 darstellte. Die Verfassung wurde in der Synodalperiode 1966/72 in einem mehrjährigen Prozess auf breiter Grundlage erarbeitet. Wesentliche Teile waren Gegenstand der synodalen Beratungen und Beschlüsse. Auch die kirchliche Öffentlichkeit war einbezogen: Es gab ein Anhörungsverfahren auf der Landessynodaltagung 1970, bei der einzelne Kirchenmitglieder oder ganze Vereinigungen zum Entwurf Stellung nehmen konnten.

1975
Fotografie von Johannes Hanselmann

1975: Johannes Hanselmann

Als Landesbischof hatte Hanselmann die weltweite Ökumene im Blick und trat für die Verständigung mit der römisch-katholischen Kirche ein.
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Johannes Hanselmann (1927-1999) wurde im Jahr 1975 zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) gewählt. Während seiner Zeit als Bischof (1975-94) verstand er sich als „Mann der Mitte“, der zwischen den Fronten vermitteln konnte, ob es nun um den Schutz des ungeborenen Lebens, die Nachrüstungsdebatte oder den Ost-West-Konflikt ging. 1987 wurde er zum Präsidenten des Lutherischen Weltbundes gewählt. Dort engagierte er sich vor allem für die Verständigung mit der römisch-katholischen Kirche, ging aber auch (welt-)politischen Fragen nie aus dem Weg.

1975

1975: Einführung der Frauenordination

Unter Landesbischof Hanselmann wird die Frauenordination in Bayern eingeführt – die Kirche in Bayern ist die vorletzte Landeskirche in Deutschland für diese Neuerung.
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Landesbischof Johannes Hanselmann stand im Gegensatz zu seinem Vorgänger Dietzfelbinger den bayerischen Theologinnen positiv gegenüber. Mit Hanselmann an der Spitze führte die ELKB die Frauenordination als vorletzte Landeskirche in Deutschland ein (die letzte Landeskirche war Schaumburg-Lippe 1991).

1975

1975: Herbstsynode 1975 - Pfarrergesetz

Bayerische Theologinnen sind ab sofort gleichberechtigt gegenüber ihren männlichen Kollegen und dürfen als Pfarrerinnen arbeiten – bis Ende 1976 werden 14 ordiniert.
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Bei der Herbstsynode im Jahr 1975 wurde ein Gesetz verabschiedet, das bayerischen Theologinnen sämtliche Rechte nach dem Pfarrergesetz einräumt. Sie hatten nun das Recht, die Ordination zu erhalten. So waren sie in der Lage, als Pfarrerin zu arbeiten. Bis Ende 1976 wurden 14 bayerische Theologinnen ordiniert.

1989
Menschen stehen nach historischem Mauerfall auf der Berliner Mauer. Im Hintergrund befindet sich das Brandenburger Tor

1989: Deutsche Wiedervereinigung

Die Mauer in Berlin wird geöffnet, ein Jahr später tritt die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik bei – damit ist Deutschland nun offiziell wiedervereint.
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Am 9. November 1989 wurde die Mauer in Berlin geöffnet, das politische System der DDR brach zusammen. Am 3. Oktober 1990 traten die Länder der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit war Deutschland wiedervereint und die deutsche Teilung, die über vierzig Jahre angedauert hatte, beendet.

1989
Logo des Arbeitskreises Evangelische Erneuerung (AEE)

1989: Programmschrift „Sieben Wegweiser für eine offene Kirche“ des AEE

Der „Arbeitskreis Evangelische Erneuerung“ (AEE) kämpft mit einer revolutionären Broschüre für eine offene Kirche, die sich weniger um sich selbst, mehr um andere drehe.
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1989 gab der „Arbeitskreis Evangelische Erneuerung“ (AEE) eine Programmschrift heraus, die der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern „Sieben Wegweiser für eine offene Kirche“ aufzeigte. Der AEE empfahl darin unter anderem, dass die Kirche sich vor allem um den Einsatz anderer und weniger um sich selbst bemühen sollte. Der AEE hob auch die Geschwisterlichkeit hervor, die wichtiger sei als der Hierarchie-Gedanke, und ermahnte, die Bibel zwar ernst aber nicht wörtlich zu nehmen. Dazu nannte sie die Reformation der Kirche einen fließenden, fortlaufenden Prozess –  es handele sich nicht um ein Kapitel, das irgendwann abgeschlossen sei.

1994
Fotografie von Hermann von Loewenich

1994: Hermann von Loewenich

Hermann von Loewenich, neuer Landesbischof von Bayern, ist Mitbegründer des "Arbeitskreises Evangelische Erneuerung (AEE)" und setzt sich für Frauen in der Kirche ein.
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Im Jahr 1994 wurde Hermann von Loewenich zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Als junger Pfarrer (1967/68) hatte von Loewenich den „Arbeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)“ mitbegründet, der sich für die bayerischen Theologinnen und die Ordination von Frauen einsetzte. Als Landesbischof von Bayern war er bis 1999 im Amt.

1999

1999: Die Kirchenverfassung wird novelliert

Eine umfassende Überprüfung der Verfassungsstrukturen in den 1990er Jahren führte zur Novelle der Kirchenverfassung vom 6. Dezember 1999.
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Eine umfassende Überprüfung der Verfassungsstrukturen in den 1990er Jahren führte zur Novelle der Kirchenverfassung vom 6. Dezember 1999. Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 wurde unter anderem das kirchliche Mitgliedschaftsrecht neu geordnet, der seit 1993 bereits erprobungsweise zugelassene Laienvorsitz im Kirchenvorstand ermöglicht, die  Amtsbezeichnung "Regionalbischof/Regionalbischöfin" für die bisherigen Kreisdekane eingeführt und die Amtszeitbegrenzung für den Landesbischof (einmalige Wahl für zwölf Jahre) und die weiteren Mitglieder des Landeskirchenrates (Wahl für zehn Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl) bestimmt.

1999
Fotografie von Johannes Friedrich

1999: Johannes Friedrich

Neben der Verbreitung des Evangeliums liegt Friedrich der Dialog mit den Kirchen und Religionen am Herzen.
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Von 1985 bis 1991 leitete Johannes Friedrich als Propst die Evangelische Gemeinde deutscher Sprache zu Jerusalem. Stark prägte ihn die Herausforderung, an einem Ort mit 36 anderen christlichen Konfessionen Ökumene zu gestalten und im Dialog mit christlichen und muslimischen Palästinensern und jüdischen Israelis die gemeinsamen Wurzeln wie auch die Unterschiede der Religionen zu thematisieren. In kirchenleitender Verantwortung in Landessynode und Landessynodalausschuss wirkte Friedrich ab 1996 an zahlreichen Entscheidungen der Synode maßgeblich mit, so etwa bei der Zustimmung zur lutherisch-katholischen "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" oder beim Schwerpunktthema "Christen und Juden". Am 24. April 1999 wurde Friedrich von der Landessynode zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Als Catholica-Beauftragter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und ab 2005 als Leitender Bischof der VELKD prägte er die Ökumene und den Dialog. Von 2003 bis 2013 gehörte Friedrich dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Seine Amtszeit als Landesbischof in der bayerischen Landeskirche endete nach 12 Jahren im Oktober 2011.

1999
Altes Logo des Lutherischen Weltbundes, genutzt zwischen den 80er Jahren und ca. 2013

1999: Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Die lutherischen Kirchen und die römisch-katholische Kirche vertreten ein gemeinsames Verständnis der Rechtfertigung durch Gottes Gnade im Glauben an Christus.
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Die Lehre von der Rechtfertigung hatte für die lutherische Reformation des 16. Jahrhunderts zentrale Bedeutung. Sie galt ihr als der „erste und Hauptartikel“, der zugleich „Lenker und Richter über alle Stücke christlicher Lehre“ sei. Da die Rechtfertigungslehre für die lutherische Tradition jenen besonderen Stellenwert bewahrt hat, nahm sie auch im offiziellen lutherisch-katholischen Dialog an einen wichtigen Platz ein. Die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung „allein aus Gnade“ zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen ausdrückt. Am Reformationstag, dem 31. Oktober 1999, unterzeichneten Kardinal Edward Idris Cassidy, der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und der Präsident des Lutherischen Weltbundes, Christian Krause, in der evangelischen St. Anna-Kirche in Augsburg die Erklärung.

2000
Susanne Breit-Keßler

2000: Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrätin im Kirchenkreis München und Oberbayern, wird die erste bayerische Regionalbischöfin

Premiere: Die Journalistin und Theologin Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrätin im Kirchenkreis München und Oberbayern, wird erste Regionalbischöfin im Freistaat Bayern.
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Im November des Jahres 2000 wurde Susanne Breit-Keßler (geboren am 11. März 1954 in Heidenheim an der Brenz) zur ersten bayerischen Regionalbischöfin ernannt. Von 1. Dezember 2003 bis zum 31.Oktober 2011 war sie zudem Ständige Vertreterin des damaligen bayerischen Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich . Seit 2011 ist Breit-Keßler die Ständige Vertreterin des amtierenden Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm. Breit-Keßler, die  als Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Kirchenkreis München und Oberbayern fungiert, ist die erste Frau, die in Bayern ein  Amt als Oberkirchenrätin und Regionalbischöfin ausübt.

2002

2002: Landessynode lässt das Gleichstellungsgesetz der ELKB in Kraft treten

Änderung der bayerischen Kirchenverfassung: Frauen und Männer ab sofort "gleichberechtigte Kirchenmitglieder" – die Leistungen von Frauen werden besonders gefördert.
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2002 trat das Kirchliche Gleichstellungsgesetz in Bayern in Kraft, seitdem gibt es in den großen kirchlichen Einrichtungen Gleichstellungsbeauftragte. Artikel 11, Abschnitt Zwei in der Kirchenverfassung besagt unter anderem, dass "Männer und Frauen gleichwertige Glieder der Kirche Jesu Christi" sind und Frauen "unter Berücksichtigung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefördert" werden. Die Frauengleichstellungsstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Aufgabe, Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern einzufordern, wie es in Artikel 11, Abschnitt Zwei der bayerischen Kirchenverfassung festgelegt ist.

2010
Logo des 2. Ökumenischen Kirchentages

2010: Zweiter Ökumenischer Kirchentag in München

„Aus gemeinsamer Verantwortung suchen wir nach Formen gemeinsamen Handelns“, ermutigte das Präsidium des Kirchentags alle Christen zum gemeinsamen Zeugnis.
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Der Ökumenische Kirchentag 2010 (ÖKT) fand vom 12. bis 16. Mai in München statt. Dieser zweite ökumenische Kirchentag wurde veranstaltet vom Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT)  und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)  zusammen mit Angehörigen anderer Konfessionen in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ und stand unter dem Leitwort „Damit Ihr Hoffnung habt“. Mehr als 160.000 Menschen nahmen daran teil, davon 130.000 Dauerteilnehmer und pro Tag jeweils etwa 11.000 Tagesteilnehmer. Die vier Hauptthemenschwerpunkte befassten sich mit der Verantwortung des Christen für die Welt, dem Miteinander in einer pluralistischen Gesellschaft, den anderen Religionen und Weltanschauungen sowie der Gemeinsamkeiten und Möglichkeiten der verschiedenen christlichen Konfessionen.

2011

2011: Änderung der Kirchenverfassung

Das Verhältnis von Christen und Juden ist grundlegend für Theologie, die Gestaltung des kirchlichen Lebens sowie für Dialog und Begegnung mit Jüdinnen und Juden.
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Die letzte Änderung der Kirchenverfassung wurde von der Landessynode im Frühjahr 2011 beschlossen. Der Grundartikel wurde dabei ergänzt: Die evangelisch-lutherische Kirche "ist aus dem biblischen Gottesvolk Israel hervorgegangen und bezeugt mit der Heiligen Schrift dessen bleibende Erwählung". Neben dieser Verhältnisbestimmung war man sich einig, dass die konkreten Begegnungen mit Jüdinnen und Juden weiterhin mit Leben zu füllen seien. Man könne zu gegebener Zeit auch über eine ausführlichere Verhältnisbestimmung zu den Vertretern der jüdischen Kultusgemeinden nachdenken, die an anderer Stelle Eingang in die Kirchenverfassung beziehungsweise in weitere Kirchengesetze finden könne.

2011
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm

2011: Heinrich Bedford-Strohm wird neuer Landesbischof der ELKB

Die Amtszeit von Dr. Johannes Friedrich endet – Theologieprofessor Heinrich Bedford-Strohm aus Bayreuth wird sein Nachfolger und somit neuer Landesbischof von Bayern.
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Am 1. November 2011 hat Professor Heinrich Bedford-Strohm das Amt des bayerischen Landesbischofs angetreten. Bedford-Strohm hat zahlreiche Ämter inne, unter anderem ist er Mitglied im Rat der EKD, Mitglied der Ökumene-Kommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) und der Deutschen Bischofskonferenz sowie Mitherausgeber der Zeitschriften "zeitzeichen" und "chrismon".

2013
Landesbischof Bedford-Strohm als Redner in Busan

2013: Landesbischof Bedford-Strohm reist als Delegierter der Evangelischen Kirche Deutschlands zur 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirche nach Busan in Korea.

Dem Landesbischof ist es ein Anliegen, den Ökumenischen Rat der Kirchen zu ermuntern, einen konstruktiv-kritischen Dialog zu Politikern und Wirtschaftsführern zu suchen.
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Als Mitglied der 15-köpfigen EKD-Delegation ist Landesbischof Bedford-Strohm zur Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) gereist, die vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan, Südkorea, stattgefunden hat. Ein großes Anliegen war es Bedford-Strohm, den ÖRK dabei zu bestärken, seine Rolle nicht in einer Fundamentalopposition gegen die Reichen zu verstehen, sondern den "konstruktiv-kritischen Dialog" mit Politikern und Wirtschaftsführern zu nutzen, "um nach gangbaren Wegen zu Lösungen zu suchen".

2016
Titelbild des Themenheftes

2016: Alle bayerischen Gemeinden setzen sich mit der Barmer Theologischen Erklärung auseinander

In einem Brief bitten Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel alle Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Kirchenvorstände, über die heutige Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung nachzudenken.
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„Aus unserer Sicht ist die Barmer Theologische Erklärung ein Glaubenszeugnis, welches das lutherische Bekenntnis aufgreift, aufs Neue bekennt und vertieft", betont Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in dem Schreiben. "Sie hat herausragende Bedeutung, weil sie im Geist evangelischer Freiheit gegen die Vereinnahmung durch totalitäre Mächte und Gewalten Stellung bezieht und uns einen Kompass mit auf den Weg gibt, der bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren hat.“

Geplant sei, so die Präsidentin der Landessynode, Annekathrin Preidel, den Grundartikel der Kirchenverfassung entsprechend zu ergänzen, ohne zugleich den Bekenntnisstand der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zu verändern.

Über die Dekanatssynoden und Pfarrkonferenzen sollen die Überlegungen zusammengetragen und an die Kirchenleitung weitergeben werden. Im Frühjahr 2017 wird die Landessynode über die Frage entscheiden, ob ein Hinweis auf die Barmer Theologischen Erklärung in den Grundartikel der Kirchenverfassung aufgenommen werden soll.

2023
v.l.: Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel, Landesbischof Christian Kopp und Anna Nicole Heinrich, Präses der EKD

2023:Christian Kopp wird neuer Landesbischof

Heinrich Bedford-Strohm geht in den Ruhestand. Als sein Nachfolger wird der Münchner Regionalbischof Christian Kopp gewählt.
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Im Beisein zahlreicher Gäste verabschiedet die bayerische Landeskirche am 29. 10. den scheidenden Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und führt seinen Nachfolger, Landesbischof Christian Kopp, in sein Amt ein. Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel, die Präses der EKD Anna-Nicole Heinrich und andere sprechen Christian Kopp Segensworte zu. Der leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland, Ralf Meister, überreicht ihm das Amtskreuz.