Menschliche Hände

Vielfalt ist Alltag in unserer von Einwanderung geprägten Gesellschaft, in der Kirche und Politik gemeinsam Verantwortung übernehmen.

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Handlungsfeld 6

Migration und Asyl

Gemeinsam mit anderen Konfessionen, Glaubensgemeinschaften, Wohlfahrtsverbänden und Organisationen bringt sich die bayerische Landeskirche auf vielfältige Weise in die Migrationsdebatte ein.

Die Vielfalt des Engagements der ELKB und Diakonie in Migrationsfragen spiegelt sich in zahlreichen Aufgabenfeldern wieder, wie zum Beispiel in der Fachstelle Interkulturell Evangelisch, bei Mission EineWelt oder in der Aussiedlerseelsorge. Die "Stiftung Welten verbinden" des Diakonischen Werkes Bayern und der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern fördert Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur besseren Integration von Migranten und Migrantinnen.

Im Kontext asyl- und ausländerrechtlichen Fragen berät und unterstützt das Ökumenereferat Asylsuchende und Geflüchtete bzw. deren Unterstützer in Kirchengemeinden und Beratungsstellen der Diakonie bei ihrem Bemühen um ein mögliches Bleiberecht. Als Mitglied in der Härtefallkommission berät die ELKB auf der Grundlage des § 23a Aufenthaltsgesetz gemeinsam mit der katholischen Kirche, den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden im Selbstbefassungsrecht Einzelschicksale unter Berücksichtigung humanitärer und auch sozialer Belange. Die Entscheidung über Stattgabe und Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis liegt dann beim Bayerischen Innenminister.

Eine weitere Form der Unterstützung der ELKB bei der Frage der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht nach rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren und der möglicherweise daraus resultierenden humanitären Härten erfolgt durch die Gewährung von Kirchenasyl. Es hat im Christentum eine lange Tradition, gleichwohl gibt es im geltenden Recht keine Grundlage dafür. Der Staat respektiert die Tradition des Kirchenasyls, wenn es als ultima ratio in besonders schwerwiegenden Einzelfällen gewährt wird. Es ist aus Sicht der Kirche ein Akt christlicher Beistandspflicht und Teil praktizierter Nächstenliebe, Menschen in Not zu helfen. Viele Kirchengemeinden sehen sich durch die Frage herausgefordert, wie Geflüchteten in dieser humanitär und rechtlich schwierigen Lage geholfen werden kann. Der Ansprechpartner und Berater für Kirchenasyl, Diakon Thomas Schmitt steht dabei dem Kirchenvorstand, dem verantwortlichen Pfarrer, der Pfarrerin und dem beauftragten Rechtsbeistand beratend zur Seite.

22.02.2024
Claudia Dunckern

Ansprechpartnerin für Migration, Flucht, Härtefallkommission

Claudia Dunckern

Claudia Dunckern

Abteilung C - Ökumene, Kirchliches Leben
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